Lego

Junge (15) baut KZ Auschwitz am Computer nach In dem Vernichtungslager ermordeten die Nazis zwischen 1940 und 1945 mehr als 1,1 Mio. Menschen In dem Vernichtungslager ermordeten die Nazis zwischen 1940 und 1945 mehr als 1,1 Mio. Menschen Foto: picture alliance / Zoonar Teilen Twittern per Mail versenden Artikel von: THOMAS HANSEN veröffentlicht am 14.07.2021 – 17:06 Uhr Hamburg – Schock für die Eltern eines 15-Jährigen: Plötzlich standen Beamte vom Staatsschutz vor ihnen, durchsuchten die Wohnung. Der Jugendliche am Computer soll aus virtuellen Legosteinen Teile des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau nachgebaut und sein Werk im Internet veröffentlicht haben (Quelle: »Abendblatt«). Der 15-Jährige soll zudem Kommentare mit rechtsextremistischen Inhalten auf einem sozialen Netzwerk verfasst haben. Die Ermittler stellten einen Computer und Festplatten sicher, die nun ausgewertet werden. Der Vorwurf gegen den 15-Jährigen lautet: Verdacht der Volksverhetzung. Spezial-Internetfahnder vom Hamburger Verfassungsschutz waren zuvor auf die Spur des Jugendlichen gekommen, hatten seine Veröffentlichungen entdeckt und die Polizei hinzugezogen. Mia Sperling-Karstens, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, zu BILD: »Zu dem Verfahren werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten keine Auskünfte erteilen. Der Beschuldigte ist erst 15 Jahre alt, im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke.« AUCH INTERESSANT EINKAUF MIT GLS Pakete abgeben und nebenher Basics shoppen mit GLS Schon gewusst? Hier kannst du Pakete abgeben und nebenher Basics shoppen FREICHIPS UND VIELES MEHR Mit diesem Bonuspaket ist Daddelspaß garantiert! Kasino-Spiele sind beliebter denn je – wer mag denn auch nicht den Nervenkitzel, wenn die Walzen der Slot-Machines rollen? Die Erste Staatsanwältin erklärt: »Grundsätzlich kann man sagen, dass der reine Nachbau mit Lego strafrechtlich nicht relevant wäre. Wenn der Lego-Nachbau allerdings Dritten zur Schau gestellt oder beispielsweise auf Fotos im Internet verbreitet wird, dann bekommt das Ganze eine strafrechtliche Relevanz.«